Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die HAFEN12 GmbH ist bestrebt, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hafen12.koeln.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit teilweise vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- a) Unvereinbarkeit mit 10 Absatz 1 L-BGG:
- Videos: Nicht alle aufgezeichneten Videos enthalten Untertitel
- Bilder und Grafiken ohne informative Funktion beinhalten zum Teil einen Alternativtext
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
- Automatisch generierte PDF-Dateien, die auf der Webseite über den Button „PDF speichern“ heruntergeladen werden können.
- Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Websiteauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Einige eingebundene Inhalte externer Anbieter, wie etwa Borlabs Cookies, Google oder der Google Tag Manager – sind möglicherweise nicht barrierefrei. Auf die Barrierefreiheit dieser Drittanbieter-Inhalte haben wir keinen Einfluss.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
HAFEN12 GmbH
Hafenstraße 12
51063 Köln
Tel.: +49 (0) 221 977716-0
anker@hafen12.koeln
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.